Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen

Ein Endgerät (PC, WLAN-Router, …) an dem gesperrten Anschluss hat gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Hierbei geht es insbesondere um Endgeräte, bei denen manuell eine Netzwerkadresse (IP-Adresse) eingestellt wurde. Im Netz müssen alle angeschlossenen Geräte die IP-Adresse automatisch per DHCP beziehen, damit Störungen durch Adresskonflikte vermieden werden.


WLAN-Router

Bei WLAN-Routern müssen die Geräte auf der WAN-Seite als DHCP-Client arbeiten und eine IP per DHCP anfragen. Nicht alle WLAN-(DSL-) Router sind hierzu in der Lage. Konfigurationsbeispiele für kompatible WLAN-Router findet man hier.


Windows PCs

Unter Umständen liegt es daran, dass der PC/Laptop nicht ganz ausgeschaltet wird, sondern nur in den Standby-Betrieb geschickt wird und der Rechner bzw. das Betriebssystem sich nicht standardkonform verhält und nach Aufwachen dieselbe Adresse weiter verwendet. Falls die Funktion Standby (oder Ruhemodus) verwendet wird, muss vorher das Netzwerkkabel abgezogen werden und darf erst nach vollständigem Aufwachen des Rechners wieder eingesteckt werden. Alternativ deaktiviert man die Standby-Funktion des Rechners ganz.

In seltenen Fällen kommt als Ursache auch ein vireninfizierter Windows PC in Betracht, der per ARP-Spoofing die eigene Adresse fälscht, um Datenverkehr im Wohnheimnetz abzufangen. In diesem Fall sollte der Virus dringend entfernt werden. Meist ist dies nur durch Neuinstallation des PCs vollständig möglich.


Apple-Produkte

Bei einem Apple Geräten kann es zu diesem Problem kommen, wenn der Bonjour Sleep Proxy Dienst aktiv ist. Bei einem Apple Mac muss dafür gesorgt werden, dass das Gerät nicht als Sleep Proxy agiert. Dies kann durch Deaktivierung der Dienste unter Freigaben passieren. Des Weiteren sollte unter Energie sparen die Option Ruhestand bei Netzwerkzugriff beenden abgeschaltet werden.

❗ Der Anschluss muss nach Behebung des Sperrgrundes wieder freigeschaltet werden.